Nach den Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, hat auch der Wassersportler die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Jeder Wassersportler ist daher gut beraten, wenn er diese Regeln.

Fahrzeugführer
1. Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein
Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Sportbootes in einer Prüfung nachgewiesen haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrungen in geschützten Gewässern, die nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden.

Fahrzeug

2. Machen Sie sich mit den Eigenschaften und der Einrichtung des Fahrzeuges vertraut
Ihr Fahrzeug muss für das vorgesehene Fahrtgebiet geeignet sein. Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen für Fahrten im Küstenbereich oder auf der hohen See genügt. Fahrzeug und Einrichtung müssen sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden.

Sicherheitsausrüstung
3. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln aus
Zur Mindestsicherheitsausrüstung gehören eine Rettungsweste für jede Person an Bord, geeignete Mittel, um einen Brand an Bord zu bekämpfen und Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen sowie Lenzvorrichtungen (Pumpe, Eimer, Ösfass) und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Zur Orientierung empfehlen Sich die Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des DSV. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden.

Reiseplanung
4. Informieren Sie sich über das vorgesehene Fahrtgebiet
Machen Sie sich mit den Schifffahrtsvorschriften und den Hilfen für die Navigation vertraut. Für die Reiseplanung und –Durchführung unerlässliche Hilfsmittel sind auf den neusten Stand berichtigte Seekarten und Seebücher sowie Tidenkalender, Erfahrungsberichte und die von der Kreuzerabteilung des DSV empfohlenen Hafenhandbücher.

Wetter
5. Unterrichten Sie sich über die herrschenden und vorhergesagten Wetter- und Seegangsverhältnisse.
Treten Sie im Küsten- oder Seebereich nie eine Fahrt an, ohne vorher den Wetterbericht gehört zu haben, und beobachten Sie stets die Wetterentwicklung im Vergleich mit den an Bord aufgenommenen Berichten. Der Seewetterbericht ist den allgemeinen Wettervorhersagen dem Rundfunksender vorzuziehen. Der Deutsche Wetterdienst in Hamburg erstellt gegen geringe Gebühren. Spezielle Törnberatungen für Wassersportler über Telefon, Telefax oder Telex mit Wettervorhersagen bis zu 5 Tagen (Telefon: 040/3190 – 8811). Informieren Sie sich, ob im zu befahrenden Gewässer z. Zt. meterologische Gefahren auftreten können (z. B. Mistral, Bora, tropischer Wirbelsturm).

Einweisung
6. Unterrichten Sie Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste über Sicherheitsvorkehrungen an Bord
Zeigen Sie den Aufbewahrungsort der Rettungsmittel und über Sie das Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt (“Lifebelt”). Erklären Sie den Umgang mit Seenot-Signalmitteln. Erläutern Sie die für die Sicherheit wichtigen Einrichtungen des Fahrzeugs, wie Lenzeinrichtungen, Seeventile – vor allem am Pump-WC – Feuerlöscheinrichtungen, Heiz- und Kocheinrichtungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste sich an Bord sicher bewegen, Arme und Beine nicht außenbords hängen lassen und auf Segelbooten den Gefahrenbereich des Großbaums meiden. Bestimmen und unterweisen Sie ein geeignetes Besatzungsmitglied als Vertreter, falls Sie als Fahrzeugführer ausfallen sollten.

Mann-über-Bord
7. Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie Möglichkeiten, Überbordgefallene zu bergen
Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesten und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf geeignete Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig "Mann - über - Bord - Manöver". Prüfen Sie die Möglichkeiten und üben Sie das Anbordholen insbesondere von geschwächten Personen.

Nebel
8. Verlassen Sie keinen sicheren Liegeplatz bei Nebel
Werden Sie von Nebel oder schlechter Sicht überrascht, möglichst umgehend Fahrwasser und Schifffahrtswege verlassen, zum eigenen Schutz einen sicheren Ort aufsuchen und die Fahrt unterbrechen. In jedem Fall bei verminderter Sicht die vorgeschriebenen Schallsignale geben. Sportfahrzeuge, insbesondere solche aus Holz oder Kunststoff, können Ihre Radarauffassbarkeit durch einen Radarreflektor verbessern. Fahrzeuge mit Metallmast können ihre Radarauffassbarkeit durch eine Aufrechte Bootslage erhöhen

Berufsschifffahrt
9. Halten Sie sich von der Berufsschifffahrt nach Möglichkeit fern
Meiden Sie Schifffahrtswege und halten Sie sich im Fahrwasser soweit wie möglich rechts oder außerhalb des Fahrwassers, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Segelfahrzeuge dürfen beim Kreuzen im Fahrwasser die durchgehende Schifffahrt nicht behindern.

Ausguck
10. Halten Sie stets einen gehörigen Ausguck
Hiermit stellen Sie sicher, dass frühzeitig Kollisionssituationen, treibende Gegenstände oder andere Gefahren für Ihr Fahrzeug erkannt werden können. Durch Ihre Aufmerksamkeit können Sie Notlagen anderer Sportfahrzeuge entdecken und Hilfe leisten.

 

 

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